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Femizide verhindern!

Aktuelles | 19. September 2025

Über 900 Frauen wurden 2023 Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts und damit möglichen Femizids. Doch noch immer fehlt es in Deutschland an einer einheitlichen Definition des Begriffs sowie wirksamer Prävention im Kampf gegen die Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Um die politische Debatte anzufachen, luden der Deutsche Frauenrat und die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte am 18. September gemeinsam zu einem parlamentarischen Frühstück mit dem Motto „Femizide verhindern!“ ein.

Femidzid-Definition ist überfällig 

Die Schirmfrauen des interfraktionellen Austauschs, Carmen Wegge (SPD) und Hülya Düber (CDU) eröffneten die Veranstaltung mit kurzen Inputs. Anschließend legten Beate Rudolf und Müşerref Tanrıverdi vom Deutschen Instituts für Menschenrechte dar, warum eine einheitliche Definition von Femiziden unerlässlich sei, um die Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts zu verhindern: Erst wenn die Gewalt konkret benannt werde, könne sie als strukturelles Phänomen erkannt und ernsthaft adressiert werden.

Fußfessel reicht nicht aus

Sylvia Haller, Sonderbeauftragte des Deutschen Frauenrates für Gewalt gegen Frauen, ging insbesondere auf die vom Bundesjustizministerium geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung, auch Fußfessel genannt, ein und legte die Schwächen des Vorhabens offen. Im Gegensatz zu Spanien, wo die Fußfessel als Ergänzung zu einer Reihe bestehender Maßnahmen erfolgreich angeordnet wird, fehle es in Deutschland an wirksamer Prävention. Hier bedürfe es vor allem umfassender Gefährdungseinschätzungen, behördlichem und institutionellen Fallmanagement und gewaltschutzkonformer Reformen des Sorge- und Umgangs- sowie Familienverfahrensrechts.

Schutzlücken im Aufenthaltsrecht schließen

Anne Daetz vom DIMR sensibilisierte zum Abschluss für das erhöhte Gewaltrisiko und die besondere Schutzbedürftigkeit geflüchteter Frauen. Sie mahnte Reformen des Aufenthalts- und des Asylrechts an, um Schutzlücken für Migrant*innen und gewaltbetroffene Geflüchtete zu schließen, etwa durch eigenständige Aufenthaltstitel.

Stellungnahme des DF zur Elektronischen Aufenthaltsüberwachung 

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