Der Frauenrat fordert weitere und vor allem repräsentative wissenschaftliche Forschung sowie Aufklärung durch eine Enquete-Kommission oder vergleichbar geeignete Institutionen, inwieweit antifeministische Narrative an Familiengerichten und in Jugendämtern Entscheidungen begünstigen, welche sich nicht am Kindeswohl orientieren: Wenn etwa der Gewaltschutz durch den Umgang (bis hin zum Wechselmodell) ausgehebelt oder ein Kind ohne dringende Gefahr im Elternstreit in Obhut genommen wird. Die Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer (2022) (https://www.familienrecht-in-deutschland.de) weist auf solche Entwicklungen hin und ist ein Anfang. Repräsentative Datenerhebungen und Forschungsarbeiten zu Hintergründen müssen folgen.
Forschungsfragen sollten hierbei u.a. sein:
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