Der Frauenrat fordert weitere und vor allem repräsentative wissenschaftliche Forschung sowie Aufklärung durch eine Enquete-Kommission oder vergleichbar geeignete Institutionen, inwieweit antifeministische Narrative an Familiengerichten und in Jugendämtern Entscheidungen begünstigen, welche sich nicht am Kindeswohl orientieren: Wenn etwa der Gewaltschutz durch den Umgang (bis hin zum Wechselmodell) ausgehebelt oder ein Kind ohne dringende Gefahr im Elternstreit in Obhut genommen wird. Die Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer (2022) (https://www.familienrecht-in-deutschland.de) weist auf solche Entwicklungen hin und ist ein Anfang. Repräsentative Datenerhebungen und Forschungsarbeiten zu Hintergründen müssen folgen.
Forschungsfragen sollten hierbei u.a. sein:
- Inwieweit beeinflussen antifeministische Narrative Entscheidungen an Familiengerichten und Jugendämtern, so dass das Kindeswohl nicht ausreichend beachtet oder sogar gefährdet ist?
- Inwieweit sind Inobhutnahmen der Kinder von Alleinerziehenden wegen einer vermeintlich zu engen Mutter-Kind-Bindung in Deutschland verbreitet? Inwieweit gehen diese auf Annahmen zurück, die sich direkt oder indirekt auf Konzepte wie das Parental Alienation (Syndrom) beziehen?
- Welche Rolle haben Anbieter von Aus- und Weiterbildung für am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligte inkl. Jugendämter beim Implementieren von antifeministischen Denkweisen und PA(S)-Konzepten?
- Halten die Angebote wissenschaftlichen Kriterien stand? Würde ein Neutralitätsgebot und/oder eine staatliche Zertifizierung ggf. Abhilfe schaffen?
- Ist strukturell eine Entlastung der Familienrichter*innen sowie der Jugendamtsmitarbeiter*innen durch ausreichende zeitliche und personelle Ressourcen geboten und wie kann diese sichergestellt werden?
- Seit der Reform 2009 ist in familienrechtlichen Verfahren auf Einvernehmen hinzuwirken. Inwieweit kann dieses „Einigungsprimat“ dazu beitragen, in der Praxis den Gewaltschutz auszuhebeln?