
Rechte kennen, verstehen und wirksam durchsetzen – was in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte, ist in der Praxis weitaus komplizierter. Und für Millionen Frauen und Mädchen rund um den Globus liegt ihr gleichberechtigter Zugang zu Recht noch immer in weiter Ferne. Diskriminierende Gesetze, patriarchale Traditionen oder fehlende Strukturen versperren den Weg. Genau hier setzte das gemeinsame Dialogforum des Deutschen Frauenrats und UN Women Deutschland an, das am 5. Dezember 2025 im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattfand und die Bedeutung des Zugangs zu Recht ins Zentrum rückte. Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Politik diskutierten knapp 100 Teilnehmende, welche Schwerpunkte Deutschland für die 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission (FRK) im März kommenden Jahres setzen sollte.
Die Vorsitzende von UN Women Deutschland, Angela Langenkamp machte deutlich, wie unterschiedlich die Rechtsstaatlichkeit rund um den Globus ausgeprägt sei: In 27 Ländern können Frauen bis heute keinen Ausweis erhalten, in 34 Ländern nicht wählen, in 14 Ländern nicht allein reisen. Gerade angesichts globaler Rückschritte bei Frauenrechten müsse die internationale Gemeinschaft dafür sorgen, dass die Frauenrechtskonvention CEDAW und die Pekinger Aktionsplattform konsequent umgesetzt werden. „Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht – keine Verhandlungssache“, betonte Langenkamp.
Für den Deutschen Frauenrat erinnerte Susanne Maier, Verantwortliche für Internationale Gleichstellungspolitik im DF-Vorstand, anlässlich des kommenden runden Geburtstags der FRK daran, dass Frauenrechte sich nicht linear entwickeln. Deshalb sei die FRK genau in diesen Zeiten als Austauschplattform unverzichtbar. Doch ihre Beschlüsse flössen bislang viel zu selten in nationale Politiken zurück. In Deutschland gebe es mit dem Selbstbestimmungsgesetz oder der Istanbul-Konvention fortschrittliches Recht, doch Gesetzespakete wie GEAS führten deutlich vor Augen, an welchen Stellen Recht eben nicht für alle gelte. Die bevorstehende 70. Sitzung müsse deshalb ein starkes Signal senden: Der Zugang zum Recht darf kein Privileg sein – für keine Frau.
Bundesfrauenministerin Karin Prien unterstrich die zentrale Rolle funktionierender Rechtsstaatlichkeit für Frauenrechte und Demokratie insgesamt. Weltweit verzeichne jedes vierte Land Rückschritte bei Frauenrechten, Gewalt nehme zu, viele Täter blieben straflos. Zugleich sei Deutschland selbst rechtlich und de facto zwar fortschrittlich, aber beim Thema Gleichstellung noch nicht am Ziel. Priorität hätten daher der Ausbau ökonomischer Teilhabechancen – etwa durch die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – sowie der entschlossene Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Hier soll eine nationale Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und Gewalthilfegesetz ein zentraler Hebel werden.
Die Fachinputs von Dr. Delal Atmaca von DaMigra und Dilken Celebi vom Deutschen Juristinnenbund machten anschließend deutlich, wie vielfältig die Hürden beim Zugang zum Recht auch in Deutschland sind – von Defiziten im Sexualstrafrecht über strukturelle Diskriminierung bis hin zu digitaler Gewalt, die besonders junge Frauen, migrantische Frauen und Frauen mit Behinderungen trifft. Die Jugenddelegierten Ezgi Gülistan Gül und Samet Beşyaprak, die ebenfalls im März nach New York reisen werden, erinnerten eindringlich daran, dass digitale Gewalt nicht nur individuelle Freiheit, sondern auch demokratische Teilhabe bedroht.
Die Leiterin der Abteilung Gleichstellung im BMBFSFJ, Katharina Jestaedt, gab zum Abschluss des Dialogforums einen Einblick in die EU-Verhandlungen und wagte den politischen Ausblick auf die Verhandlungen im Rahmen der UN-Frauenrechtskommission im März 2026.
Im Input des Publikums wurde klar: Ein gerechtes, inklusives und geschlechtergerechtes Rechtssystem erfordert politische Entschlossenheit, klare Grenzen gegenüber menschenrechtsfeindlicher Rhetorik – und viel gemeinsame Ausdauer.
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