Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag angekündigte nationale Rüstungsexportkontrollgesetz restriktiv und geschlechtersensibel auszugestalten.
Dazu gehört
- ein Verbot von Rüstungsexporten in Spannungs- oder Konfliktgebiete. Ausnahmen sollten im Fall eines Angriffskrieges nach Artikel 51 UN-Charta auf der Grundlage von Beschlüssen in transparenten, demokratischen Verfahren möglich sein.
- ein Verbot von Rüstungsexporten in ausnahmslos alle Staaten, in denen nachweislich staatliche Menschenrechtsverletzungen, insbesondere geschlechtsspezifische, verübt werden.
- eine geschlechtssensible Analyse der Konflikt- und Menschenrechtssituation unter Einbeziehung der lokalen Zivilgesellschaft.
- eine konsequente Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty), der eine Risikoprüfung und ein Verbot von Rüstungsexporten vorsieht, sofern damit Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt oder schwerwiegende gewalttätige Handlungen gegen Frauen und Kinder vorgenommen oder erleichtert werden könnten (Artikel 7(4) Arms Trade Treaty).
- eine umfassende Transparenz- und Berichtspflicht zu Exportgenehmigungsverfahren.
- ein Verbot von Exporten von Kleinwaffen, inkl. Pistolen und Revolvern, einschließlich der dazugehörigen Munition in Drittstaaten außerhalb der EU und NATO.
- zivilrechtliche Haftung der Waffen-Exporteure bei Verstößen gegen das Rüstungsexportkontrollgesetz mit Klagemöglichkeit vor deutschen Gerichten sowie ein Verbandsklagerecht.
- eine strenge Endverbleibskontrolle für alle genehmigten Rüstungsexporte.
- ein weitreichender Geltungsbereich des Gesetzes.