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Für einen armutsfesten Mindestlohn

Beschlüsse | 27. Juni 2025

Wo Tarifverträge nicht greifen, muss ein Mindestlohn Lohndumping und Armut trotz Erwerbstätigkeit verhindern. In Deutschland ist der Mindestlohn trotz der Anpassungen in den letzten Jahren zu niedrig, um bei einer Vollzeitbeschäftigung eine langfristige Existenzsicherung zu gewährleisten. Dies geht vor allem zu Lasten der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen, da sie besonders häufig für einen Niedriglohn arbeiten und seltener als Männer in Vollzeit tätig sind. Frauen sind zudem häufiger von Verstößen gegen den Mindestlohn betroffen als Männer. Neben der Stärkung der Tarifbindung und der Sicherung eines armutsfesten Mindestlohnniveaus ist deshalb auch eine stärkere Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen erforderlich, um Frauenarmut zu bekämpfen.

Der Deutsche Frauenrat fordert die Deutsche Mindestlohnkommission auf, sich bei ihren Beschlüssen zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung an den Kriterien der EU-Mindestlohnrichtlinie für einen armutsfesten und angemessen Mindestlohn zu orientieren. Findet der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten bei der Festlegung des Mindestlohnniveaus keine ausreichende Berücksichtigung, muss eine gesetzliche Regelung für ein angemessenes Mindestlohnniveau sorgen.

Der Deutsche Frauenrat erwartet von der Bundesregierung,

  • die Tarifbindung in Deutschland gezielt zu stärken, u.a. durch die Einführung eines wirksamen Bundestariftreuegesetzes, eine Reform der Allgemeinverbindlicherklärung, verbesserte digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften in Betrieben sowie die kollektive Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsabspaltungen.
  • die Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen in Deutschland durch zielgerichtete Maßnahmen sicherzustellen.
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