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Gerechte Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik

Thema "Bundestagwahl" | 18. Februar 2021

Wir stellen fest:

Wirtschaft und Arbeitswelt befinden sich im Umbruch. Überholte Rollenbilder erschweren Frauen aber noch immer die gleiche Teilhabe am Erwerbsleben und Männern die gleiche Teilhabe an der Sorgearbeit. Unser veraltetes Steuer- und Abgabensystem verfestigt diese traditionelle Rollenverteilung. Mehr als die Hälfte der Frauen ist Teilzeit erwerbstätig, nur ein Bruchteil der Frauen übt Führungsfunktionen aus; hingegen sind sie häufiger als Männer in Branchen mit schlechten Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhnen tätig.

Wir fordern:

Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen

Frauen übernehmen mehr Arbeit im Haushalt als Männer. Gleichzeitig wird ihre Erwerbstätigkeit politisch erwartet und eingefordert. Wer die eigenständige Existenzsicherung von Frauen bis zur Rente und im Alter fördern will, muss ihre Verhandlungsposition in den Familien stärken.

Der DF setzt sich deshalb für staatliche Zuschüsse zu legalen, sozial abgesicherten, hochwertigen sowie bedarfsgerechten haushaltsnahen Dienstleistungen ein. Eine solche Subvention erleichtert die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Haushalt – bei entsprechend ausgestalteten Zuschüssen auch für Menschen mit geringen Einkommen. Die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen drängt nicht nur prekäre und illegale Arbeitsverhältnisse zurück, sie kann in der Krise auch als Konjunkturimpuls wirken: Mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Privathaushalten stärkt eine frauendominierte Branche. Nebenbei werden die sozialen Sicherungssysteme wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung stabilisiert. Wird Sorgearbeit in Haushalten besser entlohnt, wertet das diese vermeintlich „weibliche“ und daher meist unterschätzte Tätigkeit auf.

Zeitgemäße Ehegattenbesteuerung

Je größer der Einkommensunterschied, desto mehr Steuern können verheiratete Paare mit dem Ehegattensplitting sparen. Das Splitting fördert einseitig einkommensstarke Einverdienerehen unabhängig von der Kinderzahl: Die Steuervorteile führen dazu, dass sich viele Ehepaare entscheiden, dass meist die Frau ihre Erwerbstätigkeit deutlich zurückfährt und stattdessen mehr Zeit mit Hausarbeit und Kinderbetreuung verbringt. Vielen Frauen fällt diese Entscheidung später auf die Füße. Ihr geringer Erwerbsumfang führt zu niedrigen eigenen Einkommen und Rentenansprüchen. Die überproportional hohe Besteuerung in der Steuerklasse V führt zu Einbußen bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitsgeld) auf Grundlage des Nettoeinkommens. Im Falle einer Scheidung verlangt das Unterhaltsrecht, dass beide Geschiedene umgehend ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.

Das Ehegattensplitting läuft der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen zuwider. Daher fordert der DF im Einklang mit der gleichstellungsorientierten Zivilgesellschaft und vielen Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis die Einführung der Individualbesteuerung, bei der die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung steuerfrei bleibt. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat 2018 angeregt, die Besteuerung von Ehegatten in Richtung Individualisierung zu reformieren. Und das Europäische Parlament weist immer wieder darauf hin, dass „für die Verwirklichung von Steuergerechtigkeit für Frauen die Besteuerung der individuellen Einkommen von entscheidender Bedeutung ist“.

Mit der Einführung des sogenannten „Faktorverfahrens“ in der Steuerklassenkombination IV/IV als Wahlmöglichkeit ist bereits ein erster Schritt für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen den Eheleuten erfolgt. Jetzt sollte die Steuerklassenkombination III/V abgeschafft werden. Der nächste Schritt muss die Einführung einer Individualbesteuerung unter Beibehaltung übertragbarer Grundfreibeträge sein. Mit dem zusätzlichen Steueraufkommen könnte eine Kindergrundsicherung finanziert werden.

Soziale Absicherung von Minijobs

Mit zwei Dritteln machen Frauen den größten Anteil der Minijobber*innen in Deutschland aus. Minijobs sind als „Hinzuverdienst“ weder existenzsichernd noch sozial abgesichert. Der Weg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis ist für die Beschäftigten häufig versperrt – mit dramatischen Folgen für ihre soziale Absicherung, insbesondere im Alter und auch in Krisenzeiten, wie die Corona-Pandemie zeigt: Ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitsgeld bzw. Arbeitslosengeld. Das befördert den Weg in Armut oder Abhängigkeit vom Partner und verstärkt Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sowie die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung. Der DF fordert die Parteien auf, die Überführung von Minijobs in die Systeme der sozialen Sicherung in ihren Wahlprogrammen auf die gleichstellungspolitische Agenda zu setzen.

Existenzsichernder Mindestlohn

Mit 9,50 Euro (Stand Januar 2021) liegt der gesetzliche Mindestlohn nach wie vor nicht auf einem existenzsichernden Niveau und wird vielfach umgangen. Besonders Minijobber*innen, Beschäftigte in kleinen Firmen und Privathaushalten, mit Behinderung und mit Migrationshintergrund werden vielfach unter dem gesetzlichen Mindestlohnniveau vergütet. Hier sind Frauen stärker betroffen als Männer. Der DF fordert, den Mindestlohn auf mindestens 12 Euro zu erhöhen. Nur so kann Armut im Erwerbs- und im Rentenalter verhindert werden. Die im Gesetz festgelegten Ausnahmen müssen abgeschafft und der Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgeweitet werden. Regelverstöße müssen konsequent sanktioniert und die Mindestlohn-Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wirksam erhöht werden.

Wirksame Entgeltgleichheit

Frauen verdienen im Durchschnitt knapp 20 Prozent weniger als Männer (Gender Pay Gap). Diese Lohnlücke stagniert seit Jahren auf hohem Niveau. Das 2015 verabschiedete Entgelttransparenzgesetz muss zu einem wirkungsvollen Lohngerechtigkeitsgesetz weiterentwickelt werden, indem es alle Unternehmen verpflichtet, Gehaltsstrukturen regelmäßig mit zertifizierten betrieblichen Prüfverfahren und gesetzlich zertifizierten Instrumenten zu untersuchen und darüber zu berichten. Zudem muss es mit einem vereinfachten Auskunftsverfahren und stärkerer Aussagekraft (durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt sowie alle Entgeltbestandteile, Vergleich über die eigene Entgeltgruppe hinaus) weiterentwickelt werden. Aufgedeckte Entgeltungleichheiten müssen für alle Betroffenen beseitigt werden. Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber wirksame Sanktionen einführt, sollten Unternehmen ihren Pflichten nicht nachkommen. Auch die Stärkung der Tarifbindung ist ein zentrales Instrument, um die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen zu verringern. Frauen arbeiten oft in Branchen und Betrieben, die keiner tariflichen Bindung unterliegen. Daher sind Frauen im Beschäftigungsverhältnis häufiger als Männer auf gesetzliche Mindestregelungen angewiesen.

Digitale Transformation geschlechtergerecht gestalten

Frauen und Männer arbeiten oftmals in unterschiedlichen Branchen. Der Digitalisierungsschub droht, diese Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt zu zementieren. Um das zu verhindern, muss der Digitalisierungsprozess so gestaltet werden, dass Frauen und Männer gleichermaßen von ihm profitieren.

Berufsfeldern wie dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik) werden durch den digitalen Wandel positive Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven prognostiziert. Diese Felder müssen für Frauen und Mädchen attraktiver werden, um sie für eine Ausbildung in den MINT-Berufen zu gewinnen.

Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen von Frauen am Arbeitsmarkt müssen sichergestellt werden. Das setzt voraus, dass Frauen in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gezielt digitale Kompetenzen erwerben können.

Durch digitale Plattformen entstehen neue Arbeitsformen. Auswahlkriterien und Algorithmen der hier angewendeten Software, wie z.B. in der Personalrekrutierung, müssen diskriminierungsfrei programmiert sein. Dieselben Anforderungen gelten für alle Systeme der Künstlichen Intelligenz.

Neue Gesetze zu Homeoffice und mobilem Arbeiten müssen Diskriminierungseffekte auf Frauen systematisch ausschließen. Dazu müssen Standards festgelegt werden, die größtmögliche Selbstbestimmung über den wechselnden Arbeitsort, ausreichende Präsenz von Frauen bei Beratungen und Entscheidungen im Betrieb, Schutz vor Entgrenzung sowie gleichen Zugang zu mobilen Arbeitsmitteln sicherstellen.

Frauen arbeiten weniger in Führungspositionen und gründen seltener Unternehmen, insbesondere im technischen Bereich: Gezielte Förderung von Teilzeitgründungen, flächendeckende frauenspezifische Beratungsangebote, Kampagnen mit erfolgreichen Unternehmer*innen als Role Models, Gründer*innenzentren – gerade auch für weibliche Start-up-Unternehmen – können diese Entwicklung umkehren. Die Veränderungen der Berufsfelder von Frauen durch die Digitalisierung müssen durch qualitative und quantitative Forschung begleitet werden.

 

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