Der Deutsche Frauenrat fordert vom Bundesministerium für Gesundheit, bei den kommenden Gesundheitsreformen soziale Gerechtigkeit und Intersektionalität konsequent zu berücksichtigen. Es dürfen keine Einsparmaßnahmen bei Gesundheitsleistungen vorgenommen werden, die dazu führen, dass armutsbetroffene und armutsgefährdete – insbesondere Frauen und Alleinerziehende – Menschen schlechter versorgt werden.
Gesundheitsreformen, die soziale Ungleichheit nicht berücksichtigen, verschärfen bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Eine geschlechtergerechte, intersektionale Gesundheitspolitik ist daher Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit insgesamt.
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