Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen erleben deutlich häufiger Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Das gilt für Frauen, die in der eigenen Wohnung leben genauso wie für Frauen in (Wohn-)Einrichtungen.
Die Gewaltschutzvorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention müssen dringend umgesetzt werden.
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf:
Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW’s und BFWs) zu schaffen.
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