Der Deutsche Frauenrat fordert einen besseren Zugang zu bezahlbarem und bedarfsgerechtem
Wohnraum für Alleinerziehende. Er setzt sich dafür ein, dass Einelternfamilien in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik als Zielgruppe mit besonderen Bedarfen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent mitgedacht werden.
Erforderliche Maßnahmen sind:
- Die Verankerung familialer Fürsorgeverantwortung und explizit der Familienform „alleinerziehend“ als diskriminierungsrelevantes Merkmal sowie die Streichung von Ausnahmetatbeständen für den Wohnungsmarkt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Die Förderung sozialer Träger, die Übergangswohnungen für Alleinerziehende in akuter Wohnungsnot bereitstellen.
- Der bedarfsgerechte Neubau dauerhaft belegungsgebundener Sozialwohnungen mit einer Quotenregelung für Alleinerziehende.
- Die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit auch für den Bestand mit Alleinerziehenden als wichtiger Zielgruppe.
- Der Aufbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen auf kommunaler und Landesebene, die eine Schnittstellenfunktion zwischen Alleinerziehenden, kommunalen Planer*innen und Bauträger*innen einnehmen, zum bedarfsgerechten Bauen für Einelternfamilien beraten, über Belegungsrechte im fertigen Neubau verfügen und sich in der Wohnungsvermittlung engagieren.
- Beteiligungsformate in der Stadtentwicklung, welche die Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern berücksichtigen, z.B. mit paralleler Kinderbetreuung und orts- sowie zeitflexiblen digitalen Formaten.
Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen, die sich (auch) an Alleinerziehende richten, z.B. durch bevorzugte Berücksichtigung in Konzeptverfahren bei der Grundstücksvergabe, die Förderung von Dachgenossenschaften für Wohnprojekte sowie die Förderfähigkeit im sozialen Wohnungsbau und der neuen Wohngemeinnützigkeit mit einer Quotenregelung für Alleinerziehende. Alleinerziehende sollten finanzielle Unterstützung beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen erhalten können.