Der Deutsche Frauenrat fordert, die im Koalitionsvertrag verankerte Kindergrundsicherung in dieser Legislatur umzusetzen. Dafür müssen im Bundeshaushalt ausreichend Mittel für eine substanzielle Verbesserung bereitgestellt werden. Um Kinder aus Armut zu holen, muss das Kinder-Existenzminimum soziokulturelle Teilhabe umfassen und an der gesellschaftlichen Mitte ausgerichtet sein.
Kinder müssen unabhängig von der Familienform unterstützt werden. Der Anspruch auf Kindergrundsicherung darf nicht von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus abhängig sein. Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Diese dürfen nicht länger durch Probleme an Schnittstellen zwischen Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht benachteiligt werden. Es darf keine Verschlechterung gegenüber dem Status Quo durch die Anrechnung von Kindeseinkommen bei der Kindergrundsicherung geben. Ebenso darf der Unterhaltsvorschuss nicht zu 100 Prozent um den Garantiebetrag reduziert werden, sondern Hand in Hand mit dem Kindesunterhalt maximal um den halben Garantiebetrag. Elterneinkommen muss so moderat abgeschmolzen werden, dass die Kindergrundsicherung positive Erwerbsanreize setzt. Um außerdem das Umsetzen von Erwerbswünschen von Eltern, insb. Müttern, zu ermöglichen, braucht es entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie eine tatsächlich bedarfsdeckende Kinderbetreuung, ein Schließen des Gender Pay Gaps, etwa durch einen höheren Mindestlohn, etc. Infrastruktur und Kindergrundsicherung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, denn Familien brauchen beides.