Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf,
- Minijobs ab dem ersten Euro in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen.
- solange die Minijobregelung besteht, die Minijobgrenze wieder auf 450 € abzusenken, unabhängig von der Höhe des Mindestlohns und eine obligatorische Rentenversicherung ohne Opt-Out einzuführen.
- Arbeitnehmer*innen über geltende Regelungen hinsichtlich Arbeitnehmer*innenrechte, wie z.B. bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anwendung von geltenden Tarifverträgen, Kündigungsschutz usw. zu informieren und Ausschlussfristen für den Fall des Verstoßes abzuschaffen.
- die Einhaltung dieser Regelungen bei jeder Betriebsprüfung (Mindestlohn-, Sozialversicherungs-, Steuerprüfung usw.) zu prüfen und Verstöße wirksam zu sanktionieren.