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Nationaler Aktionsplan gegen Antifeminismus

Beschlüsse | 27. Juni 2025

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundestagsparteien und die Bundesregierung auf, einen Aktionsplan gegen Antifeminismus zu entwickeln. Ziel ist, antifeministische Tendenzen als Gefahr für die Demokratie ernst zu nehmen, Narrativen entgegenzutreten, Betroffene zu schützen, Aufklärung zu fördern und Errungenschaften zu sichern. Die Maßnahmen werden gemeinsam von Bundesregierung und Zivilgesell-schaft entwickelt und binden alle zentralen Bereiche ein: Bildung, Politik, Forschung, Justiz und Polizei.

Maßnahmen:

  • Zentrale Koordinierungsstelle zur Steuerung der Maßnahmen gegen Antifeminismus mit

Anlaufstelle, bei der Betroffene Vorfälle melden können sowie langfristige Sicherung der existierenden Meldestelle; Schutz und Unterstützung Betroffener durch psychosoziale/juristische Beratung und sichere digitale Räume; Monitoringstelle zur Analyse antifeministischer Narrative, insbesondere in digitalen Räumen, sowie zur Durchführung von Aufklärungskampagnen gegen Desinformation; Beirat aus zivilgesellschaftlichen Organisationen (wie z.B. aus dem organisierten Sport, der Kirche und dem Kulturbereich), Jugendverbänden, Sozialpartnern, Wissenschaft und Verwaltung zur Entwicklung gemeinsamer Strategien.

  • Prävention und politische Bildung: Stärkung von Gender- und Demokratiethemen in Schulcurricula, Ausbildung pädagogischer Fachkräfte und außerschulische Bildungsangebote mit gezielter Problematisierung von Antifeminismus.
  • Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen: Verstetigung der langfristigen Finanzierung für Organisationen, die sich gegen Antifeminismus engagieren, insbesondere in strukturschwachen Regionen.
  • Langfristige Sicherung und Förderung bestehender Projekte und Initiativen gegen Antifeminismus und für Gleichstellung.
  • Stärkung betrieblicher Mitbestimmung bei der Umsetzung innerbetrieblicher Maßnahmen zur Gleichstellung und Demokratieförderung.
  • Weiterentwicklung des Rechtsrahmens durch gesetzliche Nachschärfungen, bessere personelle und technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und deren Vernetzung mit Beratungsstellen.
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