Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
Diese Novellierung muss mindestens beinhalten:
- Ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, Interessenvertretungen von Arbeitnehmer*innen und Antidiskriminierungsverbände.
- Die Erweiterung des Geltungsbereiches etwa auf Schüler*innen und Studierende in öffentlichen Bildungseinrichtungen und die Einbeziehung von Plattformarbeitenden in den Anwendungsbereich des AGG.
- Die Konkretisierung der Begriffsbestimmung in § 3.
- Der Schutz vor Diskriminierungen infolge chronischer Erkrankungen durch das AGG.
- Die Gleichstellung von Personalräten mit Betriebsräten hinsichtlich ihrer Rechte.