Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, bestehende Lücken in der Praxis des deutschen Asylrechts zu schließen und Opfer weiblicher Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) besser zu schützen. FGM/C ist eine schwere Menschenrechtsverletzung mit gravierenden körperlichen, psychischen und sozialen Folgen. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen erkennen FGM/C als Asylgrund an; auch die EU-Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU) stärkt die Schutzposition von Betroffenen. Das deutsche Asylrecht erkennt FGM/C als Verfolgungshandlung nach §§ 3, 3a, 3b AsylG sowie § 60 AufenthG an und bietet prinzipiell Schutz.
Trotz klarer Gesetzeslage bestehen Lücken in der Praxis:
Der Deutsche Frauenrat fordert:
Der Deutsche Frauenrat fordert ein dekoloniales, feministisch-intersektionales Verständnis von Gesundheit und Schutz. Im Fokus stehen Heilung, Wiederherstellung von Würde und echte Solidarität.
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