Die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats bekräftigt nach der verpassten Chance in der letzten Wahlrechtsreform die Forderung nach einem Paritätsgesetz, das die paritätische Vertretung von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag bei Listen- und Direktmandaten sicherstellt. Der Deutsche Frauenrat fordert die demokratischen Parteien auf, die Forderung nach einem Paritätsgesetz in ihren Wahlprogrammen und in einem Koalitionsvertrag zu verankern und zu Beginn der neuen Wahlperiode im Deutschen Bundestag das Bundestagswahlrecht entsprechend zu ändern. Ein Paritätsgesetz muss sowohl eine Änderung des Wahlrechts beinhalten und sicherstellen, dass Listen- und Direktmandate in Zukunft paritätisch besetzt werden als auch Begleitmaßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die politische Teilhabe von Frauen beinhalten. Eine Änderung des Parteiengesetzes allein reicht nicht aus.