Plattformarbeit, das heißt Erwerbsarbeit, die über digitale Plattformen organisiert, angeboten oder vermittelt wird, hat durch ihre hohe Flexibilität das Potenzial, Beschäftigte mit Sorgeverantwortung die Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen, den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu führen. Gleichzeitig birgt Plattformarbeit durch die Individualisierung von Erwerbsrisiken das Risiko prekärer Beschäftigung. Die Gefahr besteht, dass geschlechtsbezogene Diskriminierung und Marginalisierung auf dem Arbeitsmarkt fortgeschrieben und Geschlechterstereotype reproduziert werden und – insbesondere in der plattformbasierten Offlinearbeit – unter mangelnden rechtlichen Schutzpflichten Gewalt erfahren wird.
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf,
- Plattformbeschäftigte als Arbeitnehmer*innen mit sämtlichen arbeits- und sozialversicherungs-rechtlichen Konsequenzen anzuerkennen, wenn entsprechende Indizien vorgebracht werden können, die auf eine abhängige Beschäftigung schließen lassen, verbunden mit einer gesetzlich verankerten Beweislastumkehr.
- einen Ordnungs- und Regelungsrahmen für selbstständige Plattformarbeitende mit einem arbeits- und sozialrechtlichen Mindestschutz zu schaffen.
- kollektive Rechte und Rechtsdurchsetzungsmechanismen zu stärken, wie digitale Zugangsrechte für Interessenvertretungen, die betriebliche Mitbestimmung und die Tarifbindung.
- Plattformarbeitende in den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzubeziehen sowie dessen Geltungsbereich zu erweitern.
- Transparenz und Schutz vor Willkür zu gewährleisten.
- Forschung zu Geschlechterverhältnissen in der Plattformarbeit zu fördern.