Unter den in die Bundesrepublik flüchtenden Frauen befinden sich auch Betroffene von Menschenhandel. Für sie gilt es besondere Schutzmaßnahmen zu schaffen.
In Ergänzung seiner Beschlusslage zum Schutz geflüchteter Frauen fordert der Deutsche Frauenrat deshalb:
• Regelmäßige Schulungen von Mitarbeiter_innen in Flüchtlingsunterkünften, um sie für das Erkennen von Menschenhandel zu sensibilisieren (Forderung an das BAMF / Betreiber von Unterkünften)
• Eine regelmäßige Schulung von Erstentscheider_innen in den Asylverfahren, um sie für das Erkennen aller Formen von Menschenhandel zu sensibilisieren (BAMF)
• Eine engere Zusammenarbeit der beim BAMF bestellten Sonderbeauftragten für Betroffene von Menschenhandel mit den entsprechenden Fachberatungsstellen (BAMF)
• Einen besseren Zugang von Mitarbeiter_innen der Fachberatungsstellen zu den Flüchtlingsunterkünften (Betreiber)
• die Einrichtung von Sprechstunden der Fachberatungsstellen in den Unterkünften, soweit Ressourcen bei den FBS vorhanden sind und diese es für sinnvoll erachten (Betreiber bzw. Kostenübernahme durch die Kommunen)
• die Bereitstellung von Informationen über die Rechte von Frauen und die bestehende Beratungsstruktur (BAMF / Betreiber)
• Angemessene Ausstattung der Fachberatungsstellen für die Übernahme dieser zusätzlichen Aufgaben (Bundesländer oder BMFSFJ als Modellprojekte)
• Verstärkte Angebote von Betreuungs- , Beratungs- und Unterbringungsmöglichkeiten, die den Traumatisierungen der Betroffenen entsprechen (Bundesländer und BMI)