Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, zusätzlich zu einer bundesgesetzlichen Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser für einen besseren Schutz für besonders vulnerable Gruppen von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen wie insbesondere Migrantinnen mit komplexer Gewalterfahrung Regelungen zu schaffen. Im Einzelnen fordert der Deutsche Frauenrat:
- Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Schutzplätzen und deren Finanzierung, sowohl bezogen auf Schutzeinrichtungen als auch flexible Unterbringungsmöglichkeiten, insbesondere für Gruppen mit erhöhtem Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
- Finanzierung des Aufbaus neuer oder der Erweiterung von bestehenden Schutzeinrichtungen.
- Finanzierung von flexiblen Schutzangeboten, z.B. Schutzwohnung.
- Angemessene Finanzierung der Personal- und Sachkosten unabhängig von Aufenthaltsstatus und Leistungsbezug der aufgenommenen Frauen.
- Insbesondere Schutzeinrichtungen in privater Trägerschaft bzw. solche, die Frauen mit besonderer Vulnerabilität und entsprechend höherem Betreuungsaufwand aufnehmen.
- Ausbau von (mehrsprachigen) Therapieangeboten und Übernahme der Kosten für Therapie und Sprachmittlung für traumatisierte und von psychischen Beschränkungen betroffene Frauen und Kindern.
- Aufenthaltstitel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder.
- Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, das nicht abhängig ist vom gewalttätigen Partner.
- Ein Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel ist unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in einem Strafprozess – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – gesetzlich zu verankern.