Die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ist ein Meilenstein der Frauenbewegung und Anti- Gewalt-Arbeit: Noch nie haben sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dem Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern so angenommen und Finanzierung und Ausbau in angemessenem Maße in Aussicht gestellt. Dennoch bleibt das vorliegende Gesetz unzureichend, da es nicht alle von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen gleichermaßen schützt.
Der Deutsche Frauenrat fordert deshalb die Bundesregierung, die zuständigen Ministerien (BMBFSFJ, BMJ, BMI) und die Bundesländer auf:
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