Im Bundestag wurde heute das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschlossen. Dies ist ein historischer Schritt und gibt trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen endlich die Möglichkeit, selbstbestimmt und ohne die Einmischung Dritter über ihr Geschlecht zu entscheiden.
Der DF bleibt jedoch bei seiner grundsätzlichen Kritik, dass der Gesetzestext transfeindliche Narrative bedient und schürt, die insbesondere transgeschlechtliche Frauen unter Generalverdacht stellen, sich sexuell grenzüberschreitend und gewaltvoll zu verhalten. Dieser Darstellung widerspricht der DF als größte Interessenvertretung für Frauen in Deutschland entschieden.
Dazu Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Der Deutsche Frauenrat hat das Selbstbestimmungsgesetz immer unterstützt und öffentlich dafür geworben. Grundsätzlich ist es ein historischer Schritt hin zu mehr Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt. Wir bleiben allerdings bei unserer Kritik, dass transfeindliche Narrative im Gesetzestext reproduziert werden, die besonders trans* Frauen unter Generalverdacht eines gewaltvollen Verhaltens stellen. Dabei sind diese Personengruppen in öffentlichen Räumen häufig selbst Gewalt ausgesetzt.
Zahlreiche weitere Fachverbände aus den unterschiedlichsten zivilgesellschaftlichen Bereichen haben darüber hinaus deutliche Kritik an dem Gesetz geübt und konkrete Verbesserungen angemahnt. Wir bedauern es ausdrücklich, dass die allermeisten dieser wichtigen Einwände von der Bundesregierung und auch vom Parlament ignoriert wurden und keinen Eingang in das Gesetz gefunden haben.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es trans*-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre*n Vornamen ändern zu lassen. Die Anerkennung von geschlechtlicher Selbstbestimmung bei der Änderung des Geschlechtseintrags und/ oder Vornamen ist ein wichtiger Aspekt, um Personen, bei denen Geschlechtseintrag und Geschlechtsidentität nicht übereinstimmen, ein diskriminierungsarmes Leben und Teilhabe zu ermöglichen.