Im Bundestag wird heute ein Gesetzentwurf beraten, der die Vorgaben der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie in deutsches Recht umsetzen soll. Der Deutsche Frauenrat begrüßt den Entwurf grundsätzlich, bemängelt aber, dass die Bundesregierung keine ehrgeizigeren Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, wie die Freistellung von Vätern und Co-Müttern aus Anlass der Geburt.
„Der Entwurf offenbart eine Lücke zwischen eigenem Anspruch und tatsächlichem Handeln der Bundesregierung: Im Koalitionsvertrag nennt sie richtige Ziele beim Thema Partnerschaftlichkeit. Trotzdem lässt sie mit diesem Gesetzentwurf jetzt die Gelegenheit verstreichen, mit starken Anreizen die Umverteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen voranzutreiben und damit Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken“, kritisiert Dr. Beate von Miquel, die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.
In Deutschland übernehmen Frauen den Hauptanteil der Sorgearbeit und müssen dafür oft beruflich zurückstecken. Das liegt auch daran, dass Männer zunächst für das Haupteinkommen zuständig sind und Familien zu wenige Optionen haben, damit sich Männer stärker an Betreuungs- und Pflegeaufgaben beteiligen. Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Partnerschaftlichkeit in der Arbeitsteilung fordert der DF Maßnahmen, die vor allem Männer und Väter wirksam adressieren: Die von der EU vorgesehene bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt ist dafür eine geeignete Maßnahme. Sie soll aus Sicht des DF für mindestens zwei Wochen innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt möglich sein und analog zum Elterngeld aus Steuermitteln finanziert werden. Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag diese Maßnahme eigentlich auf den Weg bringen.
Außerdem sind weitere Elterngeldmonate für den zweiten Elternteil, ein verbesserter Kündigungsschutz nach Elternzeit und die Einführung einer Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten in Aussicht gestellt. Der DF fordert, jetzt diese Vorhaben anzustoßen.
Grundlage der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestag ist u.a. der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Drucksache 20/3447). Weil Deutschland die EU-Richtlinie bisher nicht vollständig umgesetzt hat, leitete die Europäische Kommission zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein.