Der Deutsche Frauenrat begrüßt, dass das Bundesjustizministerium eine Reform des Familienverfahrensrechts anstrebt, um dieses in Einklang mit der Istanbul-Konvention zu bringen und so die eklatanten Lücken im Gewaltschutz für gewaltbetroffene Mütter und ihre Kinder zu schließen. Damit setzt das Ministerium erste Maßnahmen um, die der Ausschuss der Vertragsstaaten zur Istanbul-Konvention mit Frist Ende 2025 dringend empfohlen hatte.
Um das Reformvorhaben zum Erfolg zu führen und mehr Betroffene besser zu schützen, empfiehlt der DF jedoch einige Konkretisierungen: Unter anderem sollte der Aufenthalt in einer Schutzeinrichtung als Anhaltspunkt für vorliegende Gewalt ausreichen und damit Schutzmaßnahmen auslösen können, wie die Wahlgerichtsbarkeit in familiengerichtlichen Verfahren. Die geplante Aufwertung der Verfahrensbeistände sieht der DF kritisch, solange Verfahrensbeistände nicht zu geschlechtsspezifischer Gewalt geschult sind. Es sollte zudem Möglichkeiten geben, einen Verfahrensbeistand zu entpflichten. Um die Wirksamkeit der Gesetzesreform in der Praxis zu gewährleisten, verweist der Deutsche Frauenrat außerdem auf die dringend notwendige Fortbildung von Polizei und Justiz zu häuslicher Gewalt. Der Deutsche Frauenrat begrüßt die Anpassungen beim Versorgungsausgleich, die ermöglichen, vergessene, verschwiegene oder übersehene Anrechte auch nach der Scheidung zu berücksichtigen. Dies behebt eine Benachteiligung, die in erster Linie zu Lasten der Altersabsicherung geschiedener Frauen geht.