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Stellungnahme des Deutschen Frauenrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

Stellungnahme | 18. September 2025

Der Deutsche Frauenrat (DF) nimmt zur Kenntnis, dass sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung stellen und Femizide sowie Partnerschaftsgewalt verhüten will. Der vorliegende Referentenentwurf sieht die Möglichkeit zur Anordnung verpflichtender Täterarbeit und in Hochrisikofällen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ), sogenannte Fußfessel, vor. Beide können wirksame Instrumente sein, um künftige Gewalt zu verhindern.

Der DF betont jedoch, dass die elektronische Fußfessel als Maßnahme nur für einen kleinen Täterkreis infrage kommt. Der vorliegende Entwurf sieht zudem die Verankerung beider Maßnahmen im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vor. Da unter den Gewaltbetroffenen nur ein geringer Anteil das GewSchG in Anspruch nimmt, bleibt auch der Anwendungskreis für verpflichtende Täterarbeit mit den vorliegenden Vorschlägen stark begrenzt.

Die Präventivwirkung beider Maßnahmen setzt ferner voraus, dass Familiengerichte häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sowie Hochrisikofälle adäquat erkennen und bearbeiten. Familiengerichte besitzen hierzu jedoch häufig unzureichende Kenntnisse. Für effektive Femizidprävention fehlt es in Deutschland an bundesweit standardisierten Verfahren für die Gefährdungsanalyse und an einem interinstitutionellen Management von Hochrisikofällen.

Um mehr Gewaltbetroffene und ihre Kinder effektiv vor Gewalt zu schützen, fordert der DF hier nachzubessern und empfiehlt unter anderem eine bundeseinheitliche Regelung der Fußfessel außerhalb des Gewaltschutzgesetzes, verpflichtende Fortbildungen zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt für Familienrichter*innen und eine Reform des Familienrechts, um nach häuslicher Gewalt (begleiteten) Umgang nur nach Teilnahme an Täterarbeitsprogrammen zu gewähren. Da in einigen Bundesländern bereits die Möglichkeit zur Anordnung der eAÜ bei Gewalt besteht, diese aber kaum Anwendung findet, sollte die bundesweite Regelung mit Langzeitstudien begleitet werden.

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