
Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf als eine historische Chance, die reproduktive Gesundheit und Rechte von Frauen zu schützen und zu stärken.
Der Gesetzentwurf ist als fraktionsübergreifender Antrag von insgesamt 328 Abgeordneten in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Mit der Neuregelung sollen Schwangerschaftsabbrüche auf Verlangen bis zum Ende der 12. Woche rechtmäßig gestellt werden, die Kostenübernahme des Abbruchs durch Krankenkassen soll ermöglicht und der Zugang zu medizinischer Versorgung verbessert werden. Die Beratungspflicht bleibt erhalten, die 3-tägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll entfallen. Den vorliegenden Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ (BT-Drucksache 20/13776)
unterstützt der DF ebenfalls.
Der DF spricht sich klar für diese historische gesetzliche Neuregelung aus, um die medizinische Versorgung ungewollt Schwangerer sicherzustellen und zu verbessern, Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, nicht mehr zu stigmatisieren und Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangerschaft durchführen, zu entkriminalisieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau verfassungskonform und im Einklang mit dem Grundgesetz und internationalen Menschenrechten entkriminalisiert werden.
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