
Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt die geplante Erweiterung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Es ist überfällig, dass der soziale Ausgleich für die Erziehung und Betreuung von Kindern, die überwiegend von Frauen übernommen wird, nun gleichberechtigt in der gesetzlichen Rente anerkannt wird. Positiv hervorzuheben ist, dass die Gewährung von Rentenansprüchen für Kindererziehung aus Steuermitteln finanziert wird. Der DF setzt sich darüber hinaus für Nachbesserungen bei der Grundrente ein, um sie als Baustein für die eigenständige Altersabsicherung von Frauen zu stärken.
Um Altersarmut unter Frauen langfristig jedoch vorzubeugen, müssen Rahmenbedingungen für eine geschlechtergerechte Erwerbsteilhabe und eine stärkere Sorgeübernahme von Männern ausgebaut werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, entsprechende Maßnahmen – wie die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds, eine Lohnersatzleistung für pflegende Erwerbstätige oder einen armutsfesten Mindestlohn – zeitnah umzusetzen.
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