
Der vorgelegte Referentenentwurf stärkt das Anfechtungsrecht leiblicher Väter erheblich und sieht die Einführung verschiedener Verfahren zur Erlangung der rechtlichen Vaterschaft vor. Der Deutsche Frauenrat (DF) bewertet die vorgeschlagenen Regelungen kritisch, da die Rechte von Müttern, Kindern und sozial-rechtlichen Vätern nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders kritisch sieht der DF die Möglichkeit einer „zweiten Chance“, also die Wiederaufnahme bereits abgeschlossener Anfechtungsverfahren, sowie die Aufhebung der Sperrwirkung der sozial-familiären Beziehung in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes, ohne die Interessen der Mütter angemessen zu berücksichtigen. Der DF fordert deutliche Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Darüber hinaus werden die rechtlichen Benachteiligungen für Regenbogenfamilien – in der großen Mehrzahl Mütterfamilien – durch die geplanten Regelungen weiter verschärft, da die Anfechtungsrechte von Samenspendern ausgeweitet werden. Der DF fordert den Gesetzgeber auf, zeitnah eine umfassende Reform des Abstammungsrechts anzugehen, um die Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich zu beenden.
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