Der Deutsche Frauenrat begrüßt die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022. Trotz der schrittweisen Erhöhungen seit dem 1. Januar 2021 lag der gesetzliche Mindestlohn weit unter existenzsicherndem Niveau. Von der Erhöhung profitieren Frauen in besonderem Maße, da sie zuvor überproportional häufig ein Entgelt von weniger als 12 Euro erzielten. Rund 3,5 Millionen Frauen erhielten damit direkt eine Lohnerhöhung.
Ein höherer Mindestlohn wertet frauendominierte und systemrelevante Berufe auf. Minijobber*innen, Beschäftigte in kleinen Unternehmen und Privathaushalten, in Firmen ohne Tarifbindung, mit Behinderung oder mit Migrationshintergrund wurden vielfach unter dem gesetzlichen Mindestlohnniveau von 12 Euro vergütet. Die Anhebung des Mindestlohns leistet so einen Beitrag zur Reduzierung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern und trägt zur langfristigen, eigenständigen Existenzsicherung von Frauen bei.
Das ist zwar ein frauen- und gleichstellungspolitischer Erfolg, er weist aber auf eine grundsätzliche gleichstellungspolitische Schieflage auf dem Arbeitsmarkt hin. Der Deutsche Frauenrat betont, dass weiterhin dringender Handlungsbedarf bei der Eindämmung von Niedriglöhnen und geringfügiger Beschäftigung, der Einhaltung des Arbeitsrechts, der Aufwertung frauendominierter und systemrelevanter Berufe sowie der Stärkung der Tarifbindung und des Rückkehrrechts aus Teilzeit besteht. Nur so kann die Armutsgefährdung von Frauen reduziert werden – im Erwerbs- und im Rentenalter.