Vergangene Woche hat das Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Reform des § 219a StGB veröffentlicht. Demnach sollen bestehende Informationsschranken für Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt abgebaut und Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen geschaffen werden, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, indem der Regelung ein weiterer Ausnahmetatbestand angefügt wird.
Der DF lehnt in seiner Stellungnahme die Reform des Paragrafen ab und fordert stattdessen die vollständige Streichung der Norm aus dem Strafgesetzbuch. Für den DF stehen bei allen Gesetzgebungs- und Reformverfahren Verbesserungen für das Leben von Frauen im Vordergrund. Die vorgeschlagene Reform wird jedoch Frauen nicht ermöglichen, sich uneingeschränkt, selbstbestimmt und niedrigschwellig in einer Konfliktsituation zu informieren, sie bleiben weiter in ihren Patientinnenrechten eingeschränkt. Ärztinnen und Ärzte sollen künftig darüber öffentlich informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Der DF beklagt, dass die Weitergabe jeder weiteren, sachlichen, medizinisch relevanten Information, wie beispielsweise die angewendeten Methoden oder mögliche Risiken, jedoch untersagt bleibt.
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