Die vorgelegten Eckpunkte sehen aus Sicht des Deutschen Frauenrats (DF) wichtige Verbesserungen für Regenbogenfamilien – über 90 Prozent Zwei-Mütter-Familien – vor. Lesbische und queere Eltern warten schon viel zu lange auf Rechtssicherheit für sich und ihre Kinder. Der DF begrüßt den Vorschlag, dass Mütter-Familien kraft Ehe oder Anerkennung rechtliche Eltern werden können.
Ebenso hält der DF die Vorhaben zum Gewaltschutz bei Sorgerechtsverfahren für überfällig und sinnvoll. Entsprechend der Istanbul-Konvention fordert die größte gleichstellungspolitische Interessenvertretung Deutschlands darüber hinaus u.a. die rechtliche Klarstellung, dass Gewaltschutz Vorrang vor Umgangsrecht hat. Schutz vor Gewalt muss sich zudem als Querschnittsthema in der Reform wiederfinden.
Mit großer Sorge betrachtet der DF, dass die Eckpunkte einzelne Fortschritte im Gewaltschutz durch Verschlechterungen an anderen Stellen konterkarieren. So lehnt der DF den Reformvorschlag zur einseitigen Erlangung des Sorgerechts unverheirateter Väter ab. Dies erschwert Müttern in Konfliktfällen das Verfahren. Die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung bleibt der richtige Weg für unverheiratete Eltern, die sich einig sind. Auch die Möglichkeit der Anordnung des Wechselmodells durch Familiengerichte nun gesetzlich zu verankern, hält der Frauenrat für den falschen Ansatz. Dieses Betreuungsarrangement mag in Einzelfällen eine gute Lösung sein, als gesetzliches Leit- oder Standardmodell ist es aber vollkommen ungeeignet. Der DF erwartet deutliche Nachbesserungen im weiteren Verfahren.