
Sexualisierte Deepfakes, Vergewaltigungschats, die heimliche digitale Ortung der (Ex-)Partnerin oder das gezielte sexualisierte Mobbing im Netz zeigen: Digitale Gewalt betrifft Frauen und Mädchen in besonderem Maße. Die Folgen sind gravierend – für jede Einzelne ebenso wie für die Demokratie, wenn Frauen, Mädchen und mehrfachdiskriminierte Gruppen sich aus dem öffentlichen digitalen Leben zurückziehen.
Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt, dass die Bundesregierung digitale Gewalt erstmals zusammenhängend gesetzlich adressieren und zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten für Betroffene stärken will sowie das Strafrecht auf bildbasierte sexualisierte Gewalt und heimliche digitale Überwachung ausweitet. Insbesondere ist zu begrüßen, dass sowohl das Herstellen als auch das Teilen von sexualisierten Deepfakes künftig unter Strafe gestellt werden soll. Der vorliegende Gesetzesentwurf kann entscheidend zur besseren Strafverfolgung von digitaler Gewalt und zur zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung für Betroffene beitragen. Zugleich bemängelt der DF, dass sich der Entwurf nicht explizit an der Istanbul-Konvention orientiert und keine an der Konvention angelehnte Definition von geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt enthält. Insbesondere die Schutzpflichten aus Art. 33, 34 und 40 der Istanbul-Konvention werden damit nicht ausdrücklich auf digitale Gewalt übertragen. Entsprechend fehlt auch ein Fokus auf der Prävention von digitaler Gewalt. Der DF kritisiert, dass den Betroffenen zu viel Verantwortung zugemutet wird und fordert u.a., dass die Strafverfolgung von bildbasierter digitaler Gewalt auch ohne Antrag der Betroffenen erfolgen kann.
Der Deutsche Frauenrat weist zudem darauf hin, dass die Schutzwirkung der geplanten Reformen nur greifen kann, wenn Polizei und Justiz, insbesondere Richter*innen und Staatsanwält*innen, ausreichend zu digitaler Gewalt geschult sind. Gemeinsam mit Fachverbänden fordert der Deutsche Frauenrat deshalb weiterhin eine Fortbildungspflicht für Polizei und Justiz zu geschlechtsspezifischer Gewalt, inklusiver digitaler Gewalt, und mehr Ressourcen für Prävention sowie für Fachberatung der Betroffenen ein.
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