
Aus Sicht des Deutschen Frauenrats (DF) muss eine gleichstellungsorientierte Reform der sozialen Sicherungssysteme die eigenständige Absicherung von Frauen stärken – auch in der Grundsicherung. Die Absenkung des Zeitpunkts, ab dem Eltern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen in der Regel zugemutet werden kann, auf das vollendete erste Lebensjahr des Kindes, kann dazu beitragen, die Erwerbsintegration zu verbessern.
Voraussetzung für eine nachhaltige Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen ist jedoch, dass Qualifizierungsmaßnahmen gegenüber kurzfristiger Vermittlung klar priorisiert werden. Nur so lassen sich langfristige Perspektiven für stabile und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schaffen und Dequalifizierung vermeiden. Langfristig setzt sich der DF für einen eigenständigen Anspruch in der Grundsicherung und die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft ein.
Die geplanten Regelverschärfungen in der Grundsicherung – bis hin zu vollständigen Leistungsstreichungen – bewertet der DF sehr kritisch. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit darf die Antwort der Bundesregierung nicht im Rückbau des Sozialstaats liegen. Unsere Sozialsysteme müssen gestärkt, nicht geschwächt werden – und dies konsequent geschlechtergerecht.
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