Der DF begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 zu erhöhen. Frauen werden von der geplanten Anhebung des allgemeinen Mindestlohns in besonderem Maße profitieren, da sie überproportional häufig ein Entgelt von weniger als 12 Euro pro Zeitstunde erzielen. Ein höherer Mindestlohn wertet frauendominierte, systemrelevante Berufe im Dienstleistungssektor und in der Sorgearbeit auf. Besonders Minijobberinnen, Beschäftigte in kleinen Firmen und Privathaushalten, mit Behinderung und mit Migrationshintergrund werden vielfach unter dem gesetzlichen Mindestlohnniveau vergütet. Die Anhebung des Mindestlohns ist somit ein Beitrag zur Reduzierung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern und trägt zur eigenständigen Existenzsicherung von Frauen bis in das Alter bei. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt – über das bloße Existenzminimum hinaus – die Bedeutung von gesellschaftlicher Teilhabe sowie die Vorsorge für unvorhergesehene Ereignisse. Nur ein angemessen hoher Mindestlohn schützt Frauen vor Armut – im Erwerbs- und im Rentenalter.