Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V und Überführung in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktorverfahren. Dies ist ein überfälliger Schritt, mit dem die Bundesregierung einer langjährigen Forderung der Zivilgesellschaft nachkommt. Kritisch zu sehen ist allerdings, dass – trotz ambitionierter Ankündigungen – die Überführung erst zu Jahresbeginn 2030 erfolgen soll. Der DF spricht sich für einen deutlich verkürzten Zeitplan aus. Das Vorhaben kann zudem nur als erster Schritt eines notwendigen Reformprozesses gesehen werden: Für eine geschlechtergerechte Steuerpolitik muss langfristig die Reform des Ehegattensplittings in Richtung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag erfolgen. Es ist darüber hinaus enttäuschend, dass die Bundesregierung die Gelegenheit verstreichen lässt, mit einer armutsfesten Kindergrundsicherung Kinder unabhängig von ihrer Familienform nachhaltig zu unterstützen und vor Armut zu schützen. Im vorliegenden Ref-E werden dagegen minimale Anpassungen im bestehenden System der monetären Familienleistungen vorgenommen, die im Ergebnis wenig zu einer effektiven Armutsbekämpfung beitragen. Ebenso bedauerlich ist das Fehlen der Steuergutschrift für Alleinerziehende, die gerade Familien mit geringen Einkommen zugutekommen würde. Der DF fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.