Aktuell bestehen in der EU große gesetzliche Spielräume und dadurch Unterschiede bei den Standards der Gleichbehandlungsstellen und den ihnen eingeräumten Befugnissen, wobei der Standard in Deutschland im europäischen Vergleich als gering zu bewerten ist. Die Verbesserung des Rechtsschutzes und die Ausweitung der Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) sind daher überfällig und durch die Richtlinien 2024/1499 und 2024/1500 nun auch europarechtlich vorgegeben.
Der DF begrüßt die zeitnahe Umsetzung der Richtlinien und die damit einhergehenden Verbesserungen im Antidiskriminierungsrecht. Positiv hervorzuheben und für die Betroffenen von besonderer Bedeutung sind das Schlichtungsverfahren und die Prozessstandschaft. Insgesamt setzt der Entwurf somit wichtige Vorgaben der Richtlinien um, geht aus Sicht des DF aber nicht weit genug: Es fehlt insbesondere eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle im gerichtlichen Verfahren und die Einführung eines Verbandsklagerechts.
Zudem muss klar sein: Der vorliegende Entwurf kann in keinem Fall als die im Koalitionsvertrag angekündigte AGG-Reform angesehen werden. Der DF erwartet weiterhin, dass nun im zweiten Zug die vereinbarte Reform des AGG folgen wird, um Schutzlücken effektiv zu schließen.