Der Deutsche Frauenrat fordert, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz (EStG) zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterzuentwickeln. Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten. In der Höhe muss die Steuergutschrift mindestens der maximalen Entlastungswirkung des jetzigen Entlastungsbetrags entsprechen (2024: 1.920 Euro), damit keine Alleinerziehenden durch die Reform schlechter gestellt werden. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, ist die Differenz auszuzahlen (Negativsteuer). Die bestehende Staffelung nach Kinderanzahl ist in die Steuergutschrift zu überführen, so dass sich diese pro Kind um 108 Euro erhöht. Die Steuergutschrift ist dynamisch auszugestalten. Die monatliche Entlastung bei der Lohnsteuer ist fortzuführen. Negative Wechselwirkungen mit weiteren Leistungen/Ansprüchen sind auszuschließen. Die Finanzierung darf keinesfalls „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen.