Unser Rechtsstaat ist nur demokratisch, wenn er auf einer geschlechtergerechten Gesellschaft aufbaut. Dies setzt eine konsequente Gleichstellungspolitik voraus, die auf allen Ebenen ansetzt.
Verbindliche geschlechtergerechte Wirkungsanalyse von Gesetzen und allen Maßnahmen
Gesetze und Maßnahmen wirken sich unterschiedlich auf Frauen und Männer aus. Obwohl in der Arbeitshilfe der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung als Ziel formuliert ist, werden die unterschiedlichen Auswirkungen von Vorhaben der Bundesregierung auf Frauen und Männer in der Praxis nicht konsequent berücksichtigt. Der DF fordert eine verbindliche “Gleichstellungs-Prüfung“, damit bei scheinbar neutralen Gesetzgebungsvorhaben und anderen Maßnahmen verdeckte Benachteiligungen, Beteiligungsdefizite und die Verfestigung tradierter Rollenmuster ermittelt und ausgeschlossen werden können. Alle Gesetze und Maßnahmen müssen Geschlechtergerechtigkeit verbessern.
Geschlechtergerechte Bundeshaushaltspolitik
Die finanzpolitischen Entscheidungen, wofür öffentliche Gelder ausgegeben werden, haben unmittelbare Auswirkungen auf die Gesellschaft und sind damit eine zentrale Stellschraube für die Durchsetzung tatsächlicher Gleichstellung: Öffentliche Ausgaben müssen Geschlechtergerechtigkeit voranbringen und bestehende Benachteiligungen ausgleichen. Öffentliche Einnahmen und Ausgaben müssen daher immer systematisch unter dem Aspekt der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit geplant, analysiert und bewertet werden.
Unser Rechtsstaat ist nur dann demokratisch, wenn er seine Finanzmittel in mehr Geschlechtergerechtigkeit investiert. Richtig umgesetzt trägt geschlechtergerechte Haushaltspolitik zu einer transparenteren Mittelverwendung bei. Sie muss jetzt umgesetzt werden, um Maßnahmen bei der Aufstellung von öffentlichen Haushalten ein- und durchzuführen. Wie das gelingen kann, zeigt ein Gutachten im Auftrag des DF.
Gesetzlich verankerte ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie
Der DF fordert eine gesetzlich verankerte ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie, die zu Beginn der Legislaturperiode nachhaltige und verbindliche Maßnahmen benennt und während der Legislaturperiode umsetzt.
Sexismus und Antifeminismus entgegentreten
Antifeministische Strömungen sind Türöffner für Radikalisierung und Hemmnisse für Frauen, sich in der Öffentlichkeit zu äußern. Mit dem Rechtsextremismus wächst auch der Antifeminismus. Er trifft vor allem Akteur*innen, die sich für Frauenrechte und Gleichstellung stark machen. Antifeminist*innen versuchen, mit feministischer Rhetorik Rassismus anschlussfähig zu machen. Die Bundesregierung muss weiterhin Frauen- und Geschlechterforschung fördern und vielfältige Frauen- und Familienbilder sichtbar machen
Der DF fordert ein klares Bekenntnis gegen Sexismus und Antifeminismus. Alle Institutionen sind aufgefordert, Sexismus und Antifeminismus zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Die Bundesregierung sollte sich insbesondere für einen bundesweiten Aktionsplan „Stoppt Antifeminismus und sexualisierte Gewalt im Netz“ und Maßnahmen gegen Sexismus in der Werbung einsetzen.