Der Deutsche Frauenrat fordert die politischen Entscheidungsträger*innen auf, bei der gesetzlichen Neuregelung der Suizidbeihilfe auch eine gendersensible Suizidprävention zu verankern. Diese soll folgende Punkte enthalten:
- Den Auf- und Ausbau von Beratungsstellen und Angeboten der geschlechtersensiblen Suizidprävention, sodass suizidgefährdete Menschen sowie deren Angehörigen möglichst früh niedrigschwellig, präventiv und auf Wunsch anonym Hilfe erhalten.
- Den flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung.
- Eine entschiedene Bewältigung des eklatanten Mangels an professionellem Pflegepersonal, in psychiatrischen Kliniken und vor allem in der gerontologischen Pflege, durch alle relevanten politischen Ebenen. Dazu gehören rechtliche Regelungen und insbesondere Tarifverträge, die eine der Bedeutung und Leistung pflegerischer Tätigkeiten angemessene Bezahlung sicherstellen und diese klar in die Gesellschaft hinein kommunizieren.
- Verbesserte Rahmenbedingungen (Beratung, finanzielle Unterstützung) für Angehörige, die suizidgefährdete Menschen begleiten oder diese pflegen.
- Die Unterstützung der Menschen, die sich ehrenamtlich in dem Bereich der Suizidprävention engagieren, u.a. durch Finanzierung von und Freistellung für Qualifikations- und Begleitungsmaßnahmen.
- Die gesellschaftliche Sensibilisierung und Information zum Thema Suizidalität und über Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung. Dazu gehört u.a. eine zielgruppenorientierte Ansprache über die altersentsprechenden Kommunikationskanäle.
- Die Implementierung von palliativ- und schmerzmedizinischen sowie medizin-ethischen Inhalten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Medizin- und Pflegeberufen.
- Die Förderung der Suizidforschung, um weitere Kenntnisse unter Berücksichtigung der Geschlechter-perspektive über die komplexen Ursachen und Beweggründe für Suizid- und Sterbewünsche sowie die Inanspruchnahme von Suizidhilfe zu erlangen.
- Eine stärkere gesellschaftliche Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit und Isolation.