Auf Grundlage der Erfahrungen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine setzt sich der Deutsche Frauenrat für eine beschleunigte Anerkennung und Integration aller geflüchteter Frauen ein. Er weist darauf hin, dass bei Geflüchteten aus anderen Ländern und Neuzugewanderten ebenfalls ein hoher Unterstützungsbedarf besteht und vertritt folgende Positionen:
- Bei der Aufnahme von Geflüchteten muss es um Humanität und nicht um Abschreckung gehen. Bei Hilfsangeboten des Staates sollen die Bedarfe der Menschen und nicht deren Herkunft ausschlaggebend sein. Dabei ist die besondere Vulnerabilität von Kindern, Frauen und Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert werden, zu berücksichtigen.
- Der Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung muss allen Schutz suchenden Menschen in Deutschland analog der für Geflüchtete aus der Ukraine geltenden Bedingungen ermöglicht werden und nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen.
- Spätestens nach 6 Monaten, wenn Geflüchtete die wesentlichen Schritte im Asylverfahren durchlaufen haben, soll ihnen ermöglicht werden, in eine private Unterbringung zu ziehen.
- Die Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz sind für alle Geflüchteten abzuschaffen. Unter anderem ist ihnen die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme von Anfang an zu gewähren.
- Es dürfen nicht spezifische Unterstützungsangebote geschaffen und gleichzeitig zielgruppenoffene Angebote heruntergefahren werden. Angebote müssen bedarfsgerecht ausgestattet werden, insbesondere Betreuungs- und Begleitangebote für geflüchtete Frauen und ihre Kinder erfordern auf ihre Lebenslage abgestimmte Maßnahmen.
- Um Frauen generell einen legalen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, sind die Zuwanderungsmöglichkeiten für Ausbildung, Studium und Arbeitsaufnahme zu erleichtern und auszuweiten.