Das vom Bundestag beschlossene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist ein erster Schritt und ein wichtiger Eckpfeiler, die Menschenrechte und den Umweltschutz entlang der Wertschöpfungsketten global besser zu sichern. Allerdings weist das Gesetz noch deutliche Schwächen auf.
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung und den Bundesgesetzgeber auf, das Gesetz nun zügig weiterzuentwickeln:
Ein wirksames Gesetz muss
- alle in Deutschland ansässigen oder geschäftstätigen Unternehmen ab einer Mitarbeiter*innenzahl von 250 sowie Unternehmen erfassen, deren Geschäftstätigkeit in besonderem Umfang Menschenrechtsverletzungen bzw. Umweltrisiken bergen. Letztere unabhängig von der Unternehmensgröße.
- Unternehmen dazu verpflichten, in der gesamten Wertschöpfungskette und nicht nur im eigenen Geschäftsbereich Sorgfalt walten zu lassen. Hierfür darf das Gesetz nicht hinter die Anforderungen zurückfallen, wie sie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formulieren. Es muss sichergestellt werden, dass Unternehmen ihr Risiko proaktiv und systematisch, nicht nur reaktiv und anlassbezogen analysieren, wirksame Maßnahmen ergreifen und darüber berichten.
- beinhalten, dass bei Missachtung der Sorgfaltspflichten, die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung gestärkt werden.
- auch explizit umweltbezogene Sorgfaltspflichten benennen.
Parallel zu den Bemühungen um ein wirksames deutsches Lieferkettengesetz müssen die Bestrebungen zur Einführung eines europaweiten Lieferkettengesetzes mit zivilrechtlicher Haftungsregelung konsequent fortgeführt werden. Eine europaweite Regelung schafft gleiche Bedingungen und Rechtssicherheit für alle
Unternehmen im EU-Binnenmarkt und verbessert den Schutz von Menschenrechten und Umwelt weltweit.