Das vom Bundestag beschlossene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist ein erster Schritt und ein wichtiger Eckpfeiler, die Menschenrechte und den Umweltschutz entlang der Wertschöpfungsketten global besser zu sichern. Allerdings weist das Gesetz noch deutliche Schwächen auf.
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung und den Bundesgesetzgeber auf, das Gesetz nun zügig weiterzuentwickeln:
Ein wirksames Gesetz muss
Parallel zu den Bemühungen um ein wirksames deutsches Lieferkettengesetz müssen die Bestrebungen zur Einführung eines europaweiten Lieferkettengesetzes mit zivilrechtlicher Haftungsregelung konsequent fortgeführt werden. Eine europaweite Regelung schafft gleiche Bedingungen und Rechtssicherheit für alle
Unternehmen im EU-Binnenmarkt und verbessert den Schutz von Menschenrechten und Umwelt weltweit.
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