Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, die abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) des CEDAW-Ausschusses der UN so zu veröffentlichen, dass sie für die Zivilgesellschaft besser wahrnehmbar sind. Darüber hinaus muss die Bundesregierung Rechenschaft ablegen über die Umsetzung der Empfehlungen und dazu einen transparenten Prozess unter Beteiligung der Zivilgesellschaft organisieren.
Ebenso sind die vereinbarten Schlussfolgerungen der jährlich stattfindenden UN-Frauenrechts-kommission (UNCSW) von der Bundesregierung in geeigneter Form zu veröffentlichen und in den Umsetzungsprozess der Pekinger Aktionsplattform auf nationaler Ebene einzubeziehen.
Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an diesen Prozessen zu stärken, indem er die Abläufe für seine Mitgliedsverbände transparent macht, insbesondere die abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses analysiert daraus eine Konzeption für deren kontinuierliche Begleitung sowie Vorschläge für die Lobby-Arbeit seiner Mitgliedsverbände ableitet.