Bundesfrauenministerin Giffey rief Anfang Januar 2020 das „Jahr der Gleichstellung“ aus. Auf die „ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie“, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde, warten wir noch. Was verstehen Sie darunter?
„Eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie bedeutet, dass alle Bundesministerien Gleichstellung als Querschnittsthema in ihren Vorhaben und Projekten berücksichtigen. Beispielsweise sollte das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch immer aus juristischer und gesundheitspolitischer Sicht betrachtet werden. Mit der Aufwertung der Pflegeberufe im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ hat die Bundesregierung bereits ein gutes Beispiel dafür gegeben, wie ressortübergreifende Politik gleichstellungspolitische Maßnahmen ergreifen kann.
Bundesministerin Giffey hat angekündigt, die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie im ersten Halbjahr 2020 umzusetzen. Wir sind gespannt, wie sie im Detail aussehen wird und dann in den Fachressorts umgesetzt wird. Wichtig ist dabei auch, dass die Strategie für die Ministerien verbindlich ist und ihre Umsetzung überprüft wird.“
Das Bundesinstitut für Gleichstellung soll dieses Jahr gegründet werden. Es soll sich, wie im Koalitionsvertrag beschrieben, „wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft“ widmen. Wie stellen Sie sich das vor?
„Ein Bundesinstitut sollte die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags aus dem Grundgesetz jenseits aktueller politischer Vorhaben und Wahlperioden im Blick haben und muss entsprechend unabhängig aufgestellt sein. Zu den zentralen Aufgaben gehören aus Sicht des DF sowohl die Bündelung, Erhebung und Vermittlung von Fachwissen als auch die Entwicklung politischer Maßnahmen und Strategien.
Für eine konsistente Frauen- und Gleichstellungspolitik sind über die Legislaturperioden hinweg stabile Strukturen und Strategien erforderlich. Deshalb brauchen wir in Deutschland einen mit Ressourcen ausgestatteten Ort, wo die Gleichstellung der Geschlechter visionär gedacht wird und der Politik, Verwaltung und Wirtschaft Dialog und Beratung angeboten werden.
Konkret könnte das Bundesinstitut Datenlücken schließen: Wie sieht die Situation wohnungsloser Frauen aus? Welche Auswirkungen hat die angespannte Situation am Wohnungsmarkt für Mütter? Wie gehen Frauen mit dauerhafter Armut um? Wie kommen Steuermittel bei Frauen und Männern an?
Mit einer geschlossenen Datenlage hätten wir eine belastbare Basis für politische Entscheidungen, insbesondere im Rahmen einer geschlechtergerechten Bundeshaushaltspolitik oder auch für eine geschlechtergerechte Gesetzesfolgenabschätzung. Idealerweise würde das Bundesinstitut auch Empfehlungen für Maßnahmen entwickeln und die Politik dahingehend beraten.
Der DF begrüßt, dass im Bundeshaushalt 2020 Mittel für die Gründung des Bundesinstituts für Gleichstellung eingesetzt sind. Jetzt stellt sich für uns die Frage, was damit gemacht wird. Wie unabhängig wird das Institut sein und welche Rolle soll die Zivilgesellschaft darin übernehmen?
Stichwort geschlechtergerechte Haushaltspolitik. Was bedeutet das genau?
„Alle Ausgaben des Bundeshaushalts werden unter der Fragestellung geplant und sichtbar gemacht, wie und in welchem Umfang die damit finanzierten Maßnahmen Frauen und Männern zugutekommen. Das kann den Straßenbau genauso betreffen wie die Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen oder des Spitzensports. Ziel einer geschlechtergerechten Haushaltspolitik ist, dass Frauen in gleicher Weise von den Mitteln aus dem Bundeshaushalt profitieren wie Männer.
Voraussetzung für eine gerechte Verteilung sind aussagekräftige Daten. Deshalb könnte dort angefangen werden, wo es bereits Daten gibt. Ein Blick in den Gleichstellungsatlas des BMFSFJ kann da beispielsweise hilfreich sein. Bei den Programmen für Arbeitsmarktförderung ist die Datenlage ebenfalls sehr gut.
Wir sehen das Bundesfinanzministerium in besonderer Pflicht, sukzessive einen geschlechtergerechten Haushalt aufzustellen. Im ersten Schritt könnten gleichstellungsrelevante Bereiche in den Titeln identifiziert werden. Als zweiter Schritt müssten in diesen Bereichen gleichstellungspolitische Ziele definiert werden, um in einem dritten Schritt mit einem Haushaltsvermerk bei ausgewählten Titeln Ausführungsregelungen für die Verwaltung aufzustellen. Solche Analysen wären für eine geschlechterpolitische Gesetzesfolgenabschätzung besonders fruchtbar.“
Was bedeutet die Forderung nach einer Gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung?
„Der DF setzt sich dafür ein, die frauenpolitische Perspektive konsequent einzunehmen. Gesetze wirken sich oft unterschiedlich auf Frauen und Männer aus. Mitunter ist das auch gewollt, wie zum Beispiel bei Quotengesetzen oder der Einführung einer Grundrente.
Bei anderen Vorhaben ist die gleichstellungspolitische Wirkung weniger offensichtlich, z.B. hat ein Gesetz gegen Hasskriminalität und Rassismus natürlich auch immer eine geschlechtliche Dimension. Denn Antifeminismus fungiert als Türöffner für Rassismus und es gibt sexistische Beweggründe für Hasskriminalität. Daraus entstehen Schieflagen und blinde Flecken. Politiker*innen müssen sich deshalb mit den geschlechtsspezifischen Wirkungszusammenhängen ihrer Gesetze auseinandersetzen.
Eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung gemäß §2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien würde bedeuten, dass immer auch die unterschiedlichen Auswirkungen von Vorhaben der Bundesregierung auf Frauen und Männer konsequent berücksichtigt werden.
Bei der bestehenden Arbeitshilfe der Geschäftsordnung handelt es sich aber um eine „Soll“-Formulierung, also um eine Empfehlung. Eine verbindliche Überprüfung ist die Voraussetzung dafür, bei scheinbar neutralen Vorhaben Anhaltspunkte für verdeckte Benachteiligungen, Beteiligungsdefizite und die Verfestigung tradierter Rollenmuster zu ermitteln. Dies sollte ein Ziel der eben genannten ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie sein. Deren Verbindlichkeit festzuschreiben wäre ein echter Schritt der Bundesministerien im aktuellen „Jahr der Gleichstellung“.“