Diese Expertise entfaltet eine feministische Perspektive auf Wirtschaftspolitik. Genauer beleuchtet werden fünf Bereiche der wirtschaftspolitischen Zielsetzung. Die thematische Auswahl ist in keinem Fall abschließend, sondern muss kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dennoch wird bereits durch die begrenzte Auswahl deutlich, dass feministische Wirtschaftspolitik unterschiedliche Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens tangiert und deshalb politisch unbedingt ressortübergreifend adressiert werden muss. Erst, wenn Ansätze feministischer Wirtschaftspolitik in verschiedenen Politikbereichen Berücksichtigung finden, können sie einen relevanten Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation und zum wirtschaftlichen Umbau unserer Gesellschaft leisten.
Für politische Entscheider*innen, die in Anbetracht des Strukturwandels und der multiplen Krisen jetzt wirtschaftliche Förder- und Subventionsprogramme konzipieren, um die Volkswirtschaft krisenfest, zukunftsfähig, innovationsoffen und wettbewerbsfähig zu machen, kann dies nur bedeuten, gleichstellungsstrategische Zielsetzungen in allen Gesetzen, Programmen und öffentlichen Investitionsentscheidungen fest zu verankern – auch und gerade im Bereich der Wirtschaftspolitik. Für den aktuellen Strukturwandel ist es unabdingbar, wohlfahrtstaatliche Sicherungssysteme, wirtschaftliche Prosperität, ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit zusammenzudenken und nicht gegeneinander auszuspielen. Eine feministische Wirtschaftspolitik leistet genau das, indem sie Wirtschaftspolitik und Gleichstellungspolitik miteinander verbindet. So kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung im Einklang mit den Grundsätzen der Geschlechtergerechtigkeit stehen und die Bedürfnisse aller Bürger*innen berücksichtigen.
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