Geschlechtergerechtigkeit muss handlungsleitend für Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit werden. Die Stärkung des multilateralen Systems und die Bekämpfung antidemokratischer und antifeministischer Bestrebungen sind hier zentral. Als einer der einflussreichsten Staaten der EU und Mitglied der G7/G20 trägt Deutschland über seine Grenzen hinaus Verantwortung und hat sich in den UN-Nachhaltigkeitszielen dazu verpflichtet, bis 2030 die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.
Geschlechtergerechtigkeit als Leitlinie aller außenpolitischen Aktivitäten
Der DF fordert die Parteien auf, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsthema in allen Vorhaben der Außenpolitik und der internationalen Zusammenarbeit zu implementieren. Feministische Ansätze müssen die Außen-, Sicherheits-, Friedens-, Abrüstungs-, Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik sowie Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit transformieren. Der Schlüssel liegt in feministischer Außenpolitik und internationaler Zusammenarbeit, die auf den sogenannten 4R aufbaut: Rights, Resources, Representation, Research (Frauenrechte, robuste Finanzierung, paritätische Beteiligung und Geschlechterforschung). Alle Projekte in der internationalen Zusammenarbeit müssen zur Gleichstellung beitragen. Als erster Schritt muss der Anteil der Projekte, die primär auf Geschlechtergerechtigkeit abzielen, auf mindestens 30 Prozent ansteigen. Mindestens 10 Prozent des Budgets für internationale Zusammenarbeit sollen unmittelbar an Frauenorganisationen fließen, insbesondere als langfristige institutionelle Förderung. Ein nachhaltiger Beitrag zu Sicherheit und Frieden setzt zudem u.a. die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen, die Zusammenarbeit mit lokalen Frauenorganisationen, die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und den Abbau deutscher Waffenexporte voraus.
Umsetzung der EU-Gleichstellungsstrategie 2020-2025
Als ein wichtiger Motor der EU muss sich Deutschland für die Umsetzung der EU-Gleichstellungsstrategie (in allen benannten Bereichen) einsetzen. Dazu gehört besonders das Monitoring eines geschlechtergerechten EU-Haushalts sowie der Investitions- und Konjunkturprogramme der EU. Alle Vorhaben müssen die Gleichstellung der Geschlechter voranbringen. Für eine gerechte EU-Außenpolitik ist die Umsetzung des dritten Gender Action Plan (GAP III) zwingend.
Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW, Frauenrechtskonvention) ist seit über 35 Jahren geltendes Recht in Deutschland. CEDAW gilt als völkerrechtlich wichtigstes Menschenrechtsinstrument für Mädchen und Frauen und verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in allen Lebensbereichen. Die Anwendung der Frauenrechtskonvention muss Basis politischen Handelns werden. Dazu bedarf es eines nationalen Aktionsplans mit zivilgesellschaftlichen Beteiligungsverfahren, um CEDAW umzusetzen und bekannter zu machen. Ziel muss es sein, dass CEDAW in der Rechtsprechung als auch der juristischen Aus- und -fortbildung angewandt wird. Es bedarf sowohl eines staatlichen als auch eines zivilgesellschaftlichen Monitorings und für beides einer beständigen Finanzierung.
Geschlechtergerechte Lieferkettengesetze für Deutschland und Europa
Das Lieferkettengesetz muss weiterentwickelt werden und alle in Deutschland ansässigen oder geschäftstätigen Unternehmen ab einer Mitarbeiter*innenzahl von 250 sowie Unternehmen erfassen, deren Geschäftstätigkeit in besonderem Umfang Menschenrechtsverletzungen bzw. Umweltrisiken birgt – letztere unabhängig von der Unternehmensgröße. Es muss sichergestellt werden, dass Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Sorgfalt walten lassen, ihr Risiko proaktiv und systematisch analysieren, wirksame Maßnahmen ergreifen und darüber berichten. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten, müssen die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung gestärkt werden. Umweltbezogene Sorgfaltspflichten sollten explizit benannt werden. Das Gesetz darf nicht hinter die Anforderungen zurückfallen, wie sie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formulieren. Es muss sowohl die Frauenrechtskonvention CEDAW als auch die ILO-Übereinkommen 177 und 190 berücksichtigen. Bestehende ILO-Empfehlungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen in eine ILO-Kernarbeitsnorm überführt werden. Auch auf europäischer Ebene braucht es ein wirksames Lieferkettengesetz mit zivilrechtlicher Haftungsregelung. Eine europaweite Regelung schafft gleiche Bedingungen und Rechtssicherheit für alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt und verbessert den Schutz von Menschenrechten und Umwelt weltweit.