Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12. erinnert das Forum Menschenrechte (FMR), in dem der DF Mitglied ist, daran, dass die Menschenrechte tagtäglich nach wie vor jeden Tag gravierend verletzt werden. Dies gilt im Besonderen für die Rechte von Mädchen* und Frauen*. Anlässlich des 40. Jubiläums der UN-Frauenrechtskonvention hat die CEDAW-Allianz Deutschland eine kritische Stellungnahme zur Umsetzung der Rechte von Mädchen* und Frauen* in Deutschland veröffentlicht.
Hierzu erklärt Maja Wegener, Sprecherin der AG Rechte von Frauen und LSBTI* im Forum Menschenrechte: „Als Arbeitsgruppe begrüßen wir, dass die Allianz weitergehende Forderungen an die Umsetzung der Frauenrechtskonvention und der Erwartungen des CEDAW-Ausschusses stellt. Von besonderer Bedeutung sind dabei für das FMR die Ausführungen zur Unzulänglichkeit des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Mädchen* und Frauen*. In besonders hohem Maße gefährdet sind geflüchtete Mädchen* und Frauen*. Auch diskriminierende Stereotype hinsichtlich gesellschaftlicher Rollen und Aufgaben von Mädchen* und Frauen* reproduzieren ständig Ungleichheit. Wir empfehlen dringend, dass der CEDAW-Ausschuss die Stellungnahme der Allianz bei seinen Fragen an die Bundesregierung berücksichtigt“.
Zum Hintergrund: Am 18.12.1979 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW), die Frauenrechtskonvention. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, auch Benachteiligungen von Frauen auf allen Ebenen abzubauen. Damit trugen die VN auch der Tatsache Rechnung, dass es trotz aller Bemühungen nicht gelungen war, den Menschenrechten von Frauen die notwendige Bedeutung zu verschaffen. Angeregt wurde die Frauenrechtskonvention von zahlreichen zivilen Frauenrechtsorganisationen weltweit. Sie hatten in den Jahren zuvor immer wieder die Umsetzung der Frauenrechte von den VN, aber auch von den Mitgliedsstaaten eingefordert. Die Frauenrechtskonvention wurde 1981 von der DDR und 1985 von der BRD ratifiziert. Damit ist sie auch in Deutschland geltendes Recht. Die Bundesregierung muss den CEDAW-Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung der durch die Konvention geforderten Maßnahmen zur Umsetzung der Frauenrechte in Deutschland informieren. Diese Berichte wurden von Anfang an von ergänzenden und kritischen Berichten der Zivilgesellschaft begleitet.
Der Text der Stellungnahme der Allianz findet sich hier: www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2019/11/AlternativBericht-final-web.pdf