In Deutschland ist seit Juli 2017 das Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Das neue Gesetz in Island zeigt nun, dass da noch viel mehr geht. Es fordert von Unternehmen mit mehr als 25 MitarbeiterInnen, sich daraufhin testen zu lassen, ob sie Frauen beim Lohn diskriminieren. Bezahlen sie gerecht, erhalten sie ein Zertifikat, das isländisch „Jafnlaunavottun“ heißt, Lohngleichheits-Zertifikat. Was passiert, wenn sie dieses Zertifikat nicht erhalten, ist noch unklar.
„Entgeltdiskriminierung darf in der Politik nicht weiter als individuelles, sondern muss als ein strukturelles Problem behandelt werden“, appelliert DF-Vorsitzende Mona Küppers mit Blick auf die Sondierungsgespräche. „Deshalb muss im nächsten Koalitionsvertrag der Bundesregierung das Verbandsklagerecht nachverhandelt werden.“ Mit einem Verbandsklagerecht können Organisationen wie Antidiskriminierungsverbände oder MitarbeiterInnen-Vertretungen stellvertretend für die Betroffenen klagen. Frauen müssten nicht mehr alleine vor Gericht ziehen. Sie würden damit gestärkt und ermutigt, zu ihrem Recht zu kommen.
Der Deutsche Frauenrat fordert Regelungen, die
• einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen sicherstellen;
• Unternehmen nicht nur auffordern sondern verpflichten, mit geeigneten Instrumenten Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen;
• Berichtspflichten zu Entgeltunterschieden auch für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten vorsehen.
DF-Beschluss „Wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz endlich auf den Weg bringen!“