Der Deutsche Frauenrat fordert, dass die Begründung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern weiterhin die bewusste Entscheidung und Erklärung beider Eltern erfordert. Eine automatische Begründung der gemeinsamen Sorge kraft Geburt oder kraft Anerkennung der Vaterschaft darf nicht Gegenstand einer gesetzlichen Neuregelung des Kindschaftsrechts sein.
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