Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf über ein Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt grundsätzlich, dass das Transsexuellengesetz (TSG) abgeschafft und durch ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ersetzt werden soll. Dass Menschen in Zukunft selbstbestimmt und ohne Zwangsbegutachtung über ihren Personenstand und damit über Geschlechtseintrag und Vornamen entscheiden können sollen, ist ein Gewinn für die ganze Gesellschaft und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt in einer freiheitlichen Demokratie.
Im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung finden sich jedoch Regelungen, die aus Sicht des DF dringend überarbeitet werden müssen. Hierzu gehören die Anmeldung beim Standesamt sowie die Regelung zum Hausrecht. Diese bringen unnötige Härten mit sich und reproduzieren Misstrauen und falsche Stereotype über trans* Personen als potenziell gefährliche oder gewalttätige Menschen. Gleiches gilt für die sehr ausführliche Begründung der neuen Regelungen, deren Tonlage ein pauschales Misstrauen gegenüber trans* Personen vermittelt und ihre Perspektive außer Acht lässt. Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, Rechte und Schutz von trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen sicherzustellen und diskriminierende Vorurteile nicht weiter zu verstärken.
Die komplette Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ist hier zu finden.
Die Stellungnahme zum Referent*innenentwurf (Mai 2023) ist hier zu finden.