Der Deutsche Frauenrat setzt sich für die Implementierung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ein und vertritt folgende Positionen:
- Perspektiven für die Opfer entwickeln:
- Betroffene aus Nicht-EU-Staaten sollten generell ein verlängerbares Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in einem Strafverfahren erhalten. Die Richtlinie 2004/81/EG muss dahingehend geändert werden.
- Auch Opfer mit EU-Staatsangehörigkeit müssen Zugang zu Sozialleistungen und anderen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie könnten Arbeitnehmer*innen, die ihre Erwerbstätigkeit unfreiwillig verloren haben (Art. 7 Abs. 3 Richtlinie 2004/38/EG), gleichgestellt werden.
- Um sich zu stabilisieren und ggf. bedrohte Familienangehörige zu schützen, benötigen Opfer des Menschenhandels ein Recht auf Familiennachzug, das unabhängig von der Lebensunterhaltssicherung sein muss.
- Rechtsschutz, Unterstützung und Beratung gewährleisten:
- Alle Gehandelten müssen Zugang zu kostenloser Beratung in für sie verständlicher Sprache haben. Ggf. muss ihnen ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden.
- Die Versorgung und sichere Unterbringung muss einschließlich umfassender Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.
- Grundsätzlich müssen (potenziell) Betroffene über Gefahren, ihre Rechte und Wege zu deren Umsetzung in einer für sie verständlichen Sprache informiert werden.
- Es muss die Möglichkeit gegeben werden, diese Rechte (auch in aufenthaltsrechtlicher Illegalität) angstfrei durchsetzen zu können.
- Es müssen schnelle und kostenfreie Zugänge zu Entschädigung geschaffen und das Opferentschädigungsgesetz entsprechend angepasst werden.
Die Möglichkeiten für die Beschäftigten, die Zahlung ausstehender Löhne in der Praxis durchzusetzen, müssen verbessert werden. Die Rechte und Ansprüche der Opfer müssen ggf. Vorrang vor der Durchsetzung staatlicher Ansprüche gegen Täter*innen haben.