Der Deutsche Frauenrat setzt sich für die Implementierung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ein und vertritt folgende Positionen:
Die Möglichkeiten für die Beschäftigten, die Zahlung ausstehender Löhne in der Praxis durchzusetzen, müssen verbessert werden. Die Rechte und Ansprüche der Opfer müssen ggf. Vorrang vor der Durchsetzung staatlicher Ansprüche gegen Täter*innen haben.
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