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Vermeidung von Wohnungslosigkeit von Frauen und ihren Kindern

Beschlüsse | 22. Juni 2022

Die Bundesregierung will Wohnungslosigkeit bis 2030 abschaffen. Dazu fordert der Deutsche Frauenrat folgende präventiven Maßnahmen:

  • Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sind flächendeckende barrierefrei zugängliche Beratungsstellen mit multiprofessionellen Teams für eine zugehende und vernetzende Prävention bei drohender Wohnungslosigkeit notwendig, die sowohl den Mieter*innen als auch Vermieter*innen niedrigschwellige Beratung anbieten.
  • Die Mitarbeitenden dieser Fachstellen können vor einer Kündigung auf die Mieter*innen zugehen und Lösungen für die Mietrückstände suchen.
  • Solange der Wohnungsmarkt so angespannt ist, muss Wohnraum während Hilfemaßnahmen (Sucht, Psychiatrie, Clearing in Mutter/Vater-Kind Einrichtungen etc.) ggf. auch länger als sechs Monate erhalten werden, wenn es sinnvoll ist, dass Frauen und Familien langfristig in die alte Umgebung zurückkehren. Die Kosten einer längeren Unterbringung in einer Einrichtung sind im Zweifel teurer als die Zahlung der Miete.
  • Über die aktuellen Zuschläge bei Wohngeldbezug hinaus müssen Haushalte mit niedrigen Einkommen (auch wenn sie nicht im Wohngeldbezug sind), Haushalte im Wohngeldbezug und in der Grundsicherung vor Überschuldung durch steigende Energiekosten für Heizung und Strom geschützt werden.
  • Im Wohnungsnotfall darf eine Inobhutnahme der Kinder nie deshalb geschehen, weil es keinen angemessenen Wohnraum für die Kinder gibt. Dieser muss der Familie angemessen und wohnortnah zur Verfügung gestellt werden, so dass die Kinder weiter zur Schule und in die Kita gehen können und ggf. Erwerbsarbeit weiter ausgeübt werden kann. Der Wohnraum muss für Frauen und ihre Kinder abschließbare Einheiten mit ausreichend Platz und in angemessenem Zustand bieten sowie die Versorgung mit dem täglichen Bedarf ermöglichen.
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