Feministische Außen- und Entwicklungspolitik voranbringen

Thema "Europawahl" | 12. Februar 2024

Feministische Außen- und Entwicklungspolitik ist visionäre und transformative Politik. In Zeiten von Krieg und neuer Blockkonfrontation ist es ihre Aufgabe, über den Status Quo hinauszudenken und neue Foren und Initiativen für Frieden und Abrüstung zu schaffen. Die EU wurde als Friedensprojekt gegründet und sollte dieses Profil gerade jetzt beibehalten und ausbauen. Auf UN-Ebene ist zu beobachten, dass die EU-Gruppe als Treiber von Frauen- und Menschenrechten immer wieder ausfällt bzw. sich enthält, weil ein progressiver Konsens innerhalb der EU nicht mehr gegeben ist. Das ist für die internationale Menschenrechtsagenda fatal und setzt der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik Deutschlands enge Grenzen.

Wir im DF fordern:

  • Geschlechtergerechtigkeit konsequent als Leitbild des europäischen außenpolitischen Handelns der internationalen und Entwicklungszusammenarbeit anzuwenden.
  • Feministische Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit muss auf den 4 Rs gründen:
    • Rights (Frauenrechte): Die EU muss sich für die Rechte sowie deren Verwirklichung und den Schutz von Frauen in all ihrer Vielfalt, von Frauenorganisationen und Frauenrechtsverteidiger*innen einsetzen.
    • Resources (Finanzierung): Alle Projekte in der internationalen Zusammenarbeit müssen zu mehr Gleichstellung führen. Das Ziel der EU von 85% bei Programmen, die neben anderen Zielen auch der Gleichstellung dienen (sogenannte GG1-Kennung)[1], ist bislang noch nicht erreicht (2021: 71%).[2]
    • Repräsentanz (paritätische Beteiligung): Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Gremien der Außenpolitik, der Zusammenarbeit und in Friedensprozessen muss sichergestellt werden. Bisher ist der Anspruch der EU mindestens 33 % Frauen an allen Aktivitäten und Projekten der EU im Zusammenhang mit Friedensprozessen zu beteiligen (siehe GAP III) noch lange nicht erreicht.[3]
    • Research (Forschung): Die Maßnahmen müssen auf geschlechtsspezifischen Daten und Geschlechterforschung aufbauen können und durch ein institutionalisiertes Monitoring regelmäßig überprüft werden.

 

Hier geht’s zurück zur Forderung: Rechte von geflüchteten Frauen und Mädchen wirksam durchsetzen

 

[1] Die EU hat sich verpflichtet, dass bis 2025 mindestens 85 % aller neuen Maßnahmen im Außenbereich als Hauptziel oder wesentliches Ziel die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen aufnehmen. Siehe Gender Action Plan (GAP) III, S. 5, abrufbar unter https://www.eeas.europa.eu/eeas/gender-action-plan-iii-towards-gender-equal-world_en.

[2] EU Commission (2023): 2023 Report on gender equality, S. 67, abrufbar unter https://uploads-ssl.webflow.com/61f16979baeb63589bbf0435/641c167b468d591b9e370d5a_annual_report_GE_2023_web_EN_0.pdf. Daten für 2022 liegen noch nicht bereit.

[3] Zwischen 1992 und 2018 waren Frauen nur zu 13 % an der Verhandlungsführung, zu 6 % an der Vermittlung und zu 6 % an der Vertragsunterzeichnung in wichtigen Friedensprozessen beteiligt. Siehe GAP III, S. 19.

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